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Steuernews für Klienten

Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023. ...mehr

Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen. ...mehr

Muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf die Verjährung des Urlaubsanspruches hinweisen?

Urteil des Obersten Gerichtshofes verweist auf Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers. ...mehr

Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?

Umfangreiche Info des Finanzministeriums gibt eine Übersicht. ...mehr

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG. ...mehr

Sind Vorgründungsaufwendungen steuerlich abzugsfähig?

Steht der Betriebsausgaben- sowie Vorsteuerabzug auch für Ausgaben zu, die vor der Unternehmensgründung angefallen sind? ...mehr

Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?

Welchen Unternehmungen droht eine zusätzliche Steuerlast im Rahmen der globalen Mindeststeuer? ...mehr

Photovoltaikanlagen: Wie wurde die Einkommensteuerbefreiung geändert?

Maximal Engpassleistung wurde erhöht – Neue maximale Anschlussleistung. ...mehr

Erstellen Sie jetzt das Budget 2024 für Ihr Unternehmen!

Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. ...mehr

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Geldscheine

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 777,66

 

Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 202,00
monatlich € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen € 12.120,00

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 7.070,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2023

Bild: M. Schuppich - stock.adobe.com

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